von Rasenmähern u.a.
Aus aktuellem Anlass muss ich leider auf die Einhaltung des Landesimmissionsschutz-gesetzes hinweisen. Die dazu erfolgten Veröffentlichungen des Ordnungsamtes unserer Verbandsgemeinde Maifeld werden in Einzelfällen wohl ignoriert.
Der Betrieb von Rasenmähern und anderen lärmerzeugenden Geräten ist an Sonn- und Feiertagen untersagt. An Werktagen ist die Mittags- und insbesondere die Nachtruhe einzuhalten. Das heißt, gemäht werden darf nur werktags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr
und 15 bis 20 Uhr.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, bitte halten sie zum Wohle des nachbarschaftlichen guten Miteinanders in unserem Heimatort die gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten ein. Vielen Dank.
Peter Schmitt, Ortsbürgermeister